Dichtigkeitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen


In Nordrhein-Westfalen
ist die Dichtheitsprüfung durch
die Landesbauordnung in
Nordrheinwestfalen § 45
vorgeschrieben.

Wann ist die Dichtheitsprüfung durchzuführen?

1. Neubauten sofort

2. Bestehende Hausanschlüsse      bis 31.12.2015

bei einer Änderung    sofort

Wasserschutzgebiete  

für häusliches Abwasser

vor dem 1.1.1965 errichtet    bis 31.12.2005

nach dem 1.1.1965 errichtet    bis 31.12.2015

für gewerbliches Abwasser

vor dem 1.1.1990 errichtet    bis 31.12.2005

nach dem 1.1.1990 errichtet    bis 31.12.2015

Welche Leitungen sind zu prüfen?  

Schmutz- und Mischwasserleitungen die im Erdreich oder unter der Sohlplatte verlegt sind (Grundleitungen)

Wer ist verantwortlich für den Hausanschluss?

Generell der Grundstückseigentümer

Bis wohin die Verantwortlichkeit reicht, ist in den Abwasser- oder Entwässerungssatzungen der Kommunen geregelt; entweder bis zur Grundstücksgrenze oder bis zum Anschluss an den Hauptkanal.

Wie erlangt man einen Dichtheitsnachweis?

1. Reinigung

Als erstes ist eine Hochdruckreinigung des Leitungssystems erforderlich; dieses kann entweder von Reinigungsöffnungen oder Kontrollschächten aus erfolgen. Sollte das nicht möglich sein, sind wir auch mit unserem selbstentwickelten Satellitensystem in der Lage die Reinigung vom Hauptkanal aus durchzuführen. Selbst abzweigende Anschlussleitungen stellen für uns kein Problem dar, sodass wir auch diese vom Hauptkanal aus reinigen können.

2. TV-Inspektion

Nun folgt die Inspektion der Abwasserleitungen, hierbei werden alle Schäden festgestellt und auf Videoband, CD oder DVD festgehalten. Der Zustand und Leitungsverlauf wird vermessen und digital archiviert. Die Ausgabe kann auf Datenträger oder als gedrucktes Protokoll erfolgen.
Sollte die TV-Inspektion nur vom Hauptkanal möglich sein, kommt unsere Satellitentechnik zum Einsatz, mit der können wir auch vom Hauptkanal aus untersuchen. Mit unserem Spülkamerasystem können wir sogar gleichzeitig reinigen und untersuchen. 

Parallel zur Inspektion kann auch der Verlauf exakt geortet werden. Die Ortungspunkte können z. B. mit Vermessungsnägeln gekennzeichnet und vermessen werden. Die Daten halten wir in einer Skizze mit Bezug zu Festpunkten (z. B. Hausecken) fest.

Sollten bei der Inspektion keine augenscheinlichen Mängel vorhanden sein, kann sofort die Dichtheitsprüfung folgen.

3. Sanierung/Renovierung

Heute muss nicht unbedingt bei Schäden am Kanalnetz aufgegraben werden, sondern man hat hier verschiedene Möglichkeiten der Sanierung von innen z. B. Partielle Inliner, komplette Inliner, Robotersanierung, Injektionsverfahren etc.
Durchaus kann aber auch eine komplette Erneuerung sinnvoll sein.Dazu erarbeiteten wir Ihnen gerne ein Sanierungskonzept nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten und kümmern uns anschließend um die DIN-gerechte Ausführung der Leistungen.

4. Dichtheitsprüfung

Als letztes erfolgt die Dichtheitsprüfung, die nach DIN EN 1610 mit unserem rechner-gesteuertem Prüfsystem durchgeführt wird.

Dazu werden die Rohrenden eines Leitungsabschnitts mit Absperrblasen verschlossen und dann mit Wasser oder Luft beaufschlagt. Der Messcomputer registriert laufend die Druckveränderungen und speichert die Daten. Die Ausgabe erfolgt in Form eines Protokolls mit den relevanten Daten und eines Diagramms. Das komplette Equipment für die Reinigung, Inspektion und Dichtheitsprüfung ist in einem Fahrzeug untergebracht, sodass alle Arbeiten zusammen erledigt werden können und dadurch die Kosten minimal gehalten werden.

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Weise & Sohn GmbH

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